Inhalt
Stellungnahme
Sterben in Würde
Stellungnahme der Bioethik-Kommission Bayern vom 14. September 2007
Der Umgang mit Sterben und Tod ist seit einigen Jahren Gegenstand intensiver Debatten, die über den Kreis der Fachleute hinaus eine breite Öffentlichkeit beschäftigen. Im Kern der Debatten geht es um die Ausgestaltung des Schutzes menschlichen Lebens an seinem Ende durch das Recht und um die Frage, welche menschlichen, zeitlichen und materiellen Ressourcen die Gesellschaft für die Begleitung Sterbender bereitstellen will. In diesen Auseinandersetzungen fließen ganz unterschiedliche Motive zusammen.
Zu den Vorschlägen einer gesetzlichen Regelung, unter welchen Bedingungen ein Patient den behandelnden Arzt mittels einer Vorausverfügung dazu verpflichten kann, seine für eine bestimmte Situation antizipierte Willenserklärung auch zu befolgen, hat sich die Bioethik-Kommission der Bayerischen Staatsregierung zunächst am 19. Mai 2006 in einer eigenen Stellungnahme geäußert.
Die Kommission war allerdings schon damals der Auffassung, dass die Fragen zur Patientenverfügung in engem Zusammenhang mit der Problematik der Sterbehilfe, Sterbebegleitung und Palliativmedizin gesehen werden müssen. Deshalb wurde jetzt der Text der Stellungnahme vom 19. Mai 2006 mit dem Text der zweiten Stellungnahme vom 14. September 2007, die sich mit den Arten der Sterbehilfe sowie mit Sterbebegleitung und Palliativmedizin befasst, zu einem einzigem Dokument „Sterben in Würde“ zusammengefügt, das hiermit vorgelegt wird.
Der sachliche Grund für diese Zusammenfügung liegt in dem Umstand, dass auch in der aktuellen Diskussion über die Arten der Sterbehilfe und bei den Bemühungen um eine verbesserte Sterbebegleitung und Palliativmedizin das Anliegen eine zentrale Rolle spielt, den todkranken bzw. sterbenden Patienten noch Autonomie zu ermöglichen.
Die Stellungnahme enthält Ausführungen zu folgenden Bereichen:
- Patientenverfügung
- Sterbehilfe
- Sterbebegleitung
- Empfehlungen an die Bayerische Staatsregierung (zu A-C)
Die Bioethik-Kommission weist darauf hin, dass der Arzt bei Einleitung palliativmedizinischer Behandlungen stets den Willen des Patienten zu beachten hat. Patientenverfügungen sollen nach Ansicht der Bioethik-Kommission rechtlich verankert werden: Eine im Voraus abgegebene Willenserklärung des Patienten muss für die behandelnden Ärzte und die betreuenden Personen verbindlich abgegeben werden, um Unsicherheiten auf allen Seiten auszuschließen. Sie bedarf der Schriftform. Im Anhang der Stellungnahme ist ein Formblatt angefügt. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder plädiert gegen eine sog. Reichweitenbegrenzung, wonach die Wirksamkeit einer Patientenverfügung nicht auf bestimmte Phasen der Erkrankung beschränkt werden soll.
Der Deutsche Bundestag befasst sich in seinen aktuellen Debatten mit dem Thema „Patientenverfügung“, sodass die Empfehlungen der Bioethik-Kommission einen wichtigen Beitrag für die anstehenden Gesetzgebungsverfahren leisten können.
Des weiteren erkennt die Bioethik-Kommission die Bemühungen der Bayerischen Staatsregierung an, die Voraussetzungen zu stärken, dass schwerkranke, alte und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige dem Lebensende in der Gewissheit entgegentreten dürfen, dass ihr Sterben unter Respektierung ihrer Würde stattfindet.
Die Kommission lehnt die aktive Sterbehilfe, wie sie in Belgien und den Niederlanden praktiziert wird, klar ab und fordert stattdessen eine würdevolle Sterbebegleitung, fundierte Hospizarbeit und einen flächendeckenden Ausbau palliativ-medizinischer Versorgung.