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Pressemitteilung
Debatte zur Änderung des Stammzellgesetzes: Bioethik-Kommission Bayern für Verzicht der Stichtagsregelung
„Die geltende Stichtagsregelung kann nicht beibehalten werden", lauten die Empfehlungen der Bioethik-Kommission Bayern an die Bayerische Staatsregierung zur Novellierung des Stammzellgesetzes.
In der Sitzung am 13.12.2007 haben sich die Mitglieder der Bioethik-Kommission dafür ausgesprochen, auf eine Stichtagsregelung ganz zu verzichten. An ihre Stelle sollte eine Prüfung im Einzelfall treten, dass die Herstellung der betreffenden Zelllinien weder vom Antragsteller veranlasst noch sonst von Deutschland aus bewirkt wurde. Dies teilte die Vorsitzende der Bioethik-Kommission, Frau Prof. Marion Kiechle, nach der Sitzung der Bioethik-Kommission in München mit.
Kiechle: "Der Gesetzgeber will einerseits vermeiden, dass durch den Import humaner embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken nach Deutschland die Tötung oder Erzeugung von Embryonen im Ausland veranlasst wird. Andererseits beabsichtigt der Gesetzgeber aber auch, embryonale Stammzellforschung in Deutschland, wenn auch unter einschränkenden Bedingungen, zu ermöglichen. Die Bioethik-Kommission hat sich bei ihrer Entscheidung an der Intention des Gesetzgebers orientiert sowie dem Grundrecht auf Forschungsfreiheit und dem medizinischen Potenzial, das mit dieser Forschung verbunden ist. Mit Blick auf künftige Entwicklungen sollte der Import und die Verwendung embryonaler Stammzellen auch zu Zwecken der Diagnose und Behandlung sowie Prävention von Krankheiten ermöglicht werden."
Sollte eine Stichtagsregelung für unverzichtbar erachtet werden, plädiert die Bioethik-Kommission Bayern zumindest für eine sog. nachlaufende Stichtagsregelung. Danach dürfen Einfuhr und Verwendung nur solcher humaner embryonaler Stammzellen beantragt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits einige Zeit vorliegen. Damit soll der Zugriff auf die Zelllinien kontrollierbar bleiben und eine Tötung von Embryonen zu Forschungszwecken möglichst weitgehend ausgeschlossen werden. Sollte auch eine nachfolgende Stichtagsregelung nicht möglich sein, bejaht die Bioethik-Kommission wenigstens die Beibehaltung eines festen Stichtags. Voraussetzung ist dann allerdings, dass der bestehende Stichtag zeitlich näher gerückt wird, damit die deutschen Forscher auf die mittlerweile weltweit neueren standardisierten Linien (ca. 500) Zugriff haben.
Darüber hinaus fordert die Bioethik-Kommission eine rechtliche Klarstellung, dass deutsche Forscher bei ihrer Beteiligung an Forschungsprojekten mit embryonalen Stammzellen im Ausland nicht unter Strafe gestellt werden.